Kostenverrechnung & Verrechnungspreise

Kostenverrechnung & Verrechnungspreise

Bei Auslandseinsätzen von Mitarbeitern müssen auch die damit verbunden Kosten berücksichtigt und in vielen Fällen an das Einsatzunternehmen verrechnet werden. Um die Kosten „fremdüblich“ verrechnen zu können, muss als erstes das Interesse an dem Auslandseinsatz geklärt werden (Fachkraft, Trainee, Job Rotation, etc.) und dann entschieden werden, welche Einheit für welchen Kostenanteil aufkommt. Dies kann je nach konkretem Fall zwischen 0% und 100% variieren.

Unternehmen sollten sich dessen bewusst sein, dass der Mittelstand zunehmend in den Fokus der steuerlichen Betriebsprüfung rückt, da die Finanzbehörden mittlerweile die notwendigen Kapazitäten aufgebaut haben und Betriebsprüfer nun vermehrt zur Prüfung der Verrechnungsthematik angehalten werden.

Verrechnungspreisrisiken müssen oftmals mit in- und ausländischen Steuerbehörden abgeklärt und länderspezifische Anforderungen berücksichtigt werden. Aufgrund der rasanten Entwicklung im Bereich Verrechnungspreise erfordert dies eine ausgewiesene Expertise der involvierten Steuerexperten.

Darüber hinaus müssen alle grenzüberschreitenden Aspekte in der Verrechnungspreisdokumentation dargestellt werden. Unsere Verrechnungspreisspezialisten unterstützen Sie hierbei gerne mit ihrem fachübergreifenden Know-how. 

Die Schwerpunkte unseres Beratungsspektrums:

  • Kostenverrechnungsvereinbarungen  und Cost-Sharing-Agreements
  • Abgrenzung von Kosten und Kostenaufstellungen zur Weiterverrechnung
  • Beratung hinsichtlich angemessener Verrechnungspreise
  • Analyse und Anpassung bestehender Systeme zur Vermeidung von Doppelbesteuerungen
  • Steuerliche Optimierung von Verrechnungspreisen
  • Erarbeitung von internen Verrechnungspreisrichtlinien

BEST PRACTICES - Eine kleine Auswahl an Fällen unserer täglichen Praxis:

  • Erstellen von Musterverträgen zur Weiterbelastung von Kosten bei Auslandseinsätzen von Trainees aus der Schweiz in die USA
  • Erarbeiten eines Cost-Sharing-Agreements für den Einsatz des CFO einer deutschen Gesellschaft als Interims-CFO in der Schweiz
  • Anteilige Kostenweiterbelastung für Mitarbeiter, die gleichzeitig für mehrere verbundene Gesellschaften tätig sind