Bewilligungen der Schweiz

Wir holen nicht nur die Arbeitsbewilligung für ihren ausländischen Mitarbeiter ein, wir unterstützen auch bei der Einholung der notwendigen Bewilligungen für die begleitende Familie.

Immer öfter gilt es im Familiennachzug auch einen Aufenthalt für die eigenen Eltern, welche nicht mehr alleine leben können oder den Konkubinatspartner zu organisieren. Häufig sind die Kinder bereits auch über 18 Jahre alt und benötigen daher eine eigenständige Aufenthaltsbewilligung.

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung in der Beratung und Einholung von Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen in der Schweiz, können wir Ihnen eine optimale Lösung vorstellen und jeden Schritt dieses Prozesses unabhängig von dem Wohnsitz bzw. Arbeitsort des Mitarbeiters begleiten.

Ein üblicher Bewilligungsprozess für einen Nicht-EU/EFTA-Staatsangehörigen mit neuem Zuzug in die Schweiz umfasst aus bewilligungsrechtlicher Sicht u.a. das Folgende:

  • Evaluierung des Bewilligungstyps
  • Evaluierung der Vergütung
  • Einholen der Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz
  • Einholen des Einreisevisums für die Schweiz
  • Begleitung für die Anmeldung bei der lokalen Behörde
  • Begleitung für die Erfassung der biometrischen Daten
  • Einholen eines Rückreisevisums, sofern notwendig
  • Begleitung für ein Integrationsgespräch

Die Schwerpunkte unseres Beratungsspektrums:

  • Bestimmung der Vergütung und des Bewilligungstyps
  • Einholung von Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung
  • Einholung von Einreisevisa bei der Schweizer Botschaft im Ausland sowie Einholung eines Rückreisevisums in der Schweiz
  • Begleitung bei allen Behördengängen

Einholen der Arbeitsbewilligungen bei der Verlagerung eines Bereichs

Ein irisches Unternehmen hat ihr Mutterhaus von Dublin in die Schweiz verlagert. Wir haben innerhalb von 6 Monaten die entsprechenden Bewilligungen für die gesamte Belegschaft, welche von Irland in die Schweiz umgezogen ist organisiert sowie die Formalitäten erledigt.
Es hat sich dabei nicht nur um lokale Anstellungen und EU-Bürger gehandelt, da die meisten Mitarbeiter Entsandte waren.

BEST PRACTICES - Eine kleine Auswahl an Fällen unserer täglichen Praxis:

  • Bestimmung der notwendigen Vergütung sowie der Einholung von Arbeitsbewilligungen und die Beantragung des entsprechenden Visums für Kroatische Fachmonteure für einen Projekteinsatz von 4 Monaten an 2 Standorten in der Schweiz
  • Einholung von Grenzgängerbewilligungen im Kanton Tessin
  • Einholung von Arbeitsbewilligungen in allen Kantonen in der Schweiz
  • Beantragung von 120-Tages-Bewilligungen in der gesamten Schweiz
  • Einholen von Einverständnissen für die Aufnahme einer Nebenbeschäftigung von Studenten