Steuern

"Aufgrund des immer vorhandenen Kostendrucks bei Auslandseinsätzen wird der steuerlichen Beurteilung zu Recht ein grosses Gewicht beigemessen"

Hierbei geht es nicht nur darum die Auslandseinsätze steuerlich optimal und so kostengünstig wie möglich zu gestalten, sondern vielmehr auch die in jedem Land unterschiedlichen Regelungen und Vorschriften einzuhalten und abbilden zu können. Dies ist mittlerweile nicht immer einfach, denn nicht jedes Steuersystem ist gleich. Es ist ja noch nicht einmal so, dass wir in jedem Land mit dem gleichen Steuerjahr rechnen. So gibt es Länder, bei denen das Steuerjahr nicht vom 1.1.-31.12 läuft sondern beispielweise wie in Grossbritannien vom 5.4. bis zum 4.4..

Neben den nationalen gesetzlichen Vorschriften gilt es die vorhandenen Doppelbesteuerungsabkommen und deren Anwendung zu kennen, damit eine optimale Strukturierung des Auslandseinsatzes vorgenommen werden kann.

Wir haben dieses Fachwissen und können Sie umfassend beraten. 

Steuern in der Schweiz

Aufgrund der 26 verschiedenen Kantone gibt es keinen einheitlichen Steuererklärungsprozess.

Wir können Sie und Ihre Mitarbeiter bei der Einreichung der Steuererklärung im Wohnsitzkanton, des Quellensteuerkorrekturantrages für Wochenaufenthalter oder bei der Einsprache von Steuerveranlagungen unterstützen.

Unsere Kunden profitieren von unserem Fachwissen, und unserem proaktiven Ansatz, der sich bei den Steuerersparnissen ausbezahlt macht. Wir helfen Ihnen die Steuerangelegenheiten Ihrer internationalen Mitarbeiter zu optimieren, und holen entsprechende Rulings bei den Steuerbehörden ein, sofern dies lohnenswert ist.

Die steuerliche Betreuung Ihrer Expats ist bei uns in guten Händen.

Steuern im Ausland

Bei einem Auslandseinsatz gilt es neben den Steuern im Heimatland häufig auch die Steuern im Einsatzland zu berücksichtigen. Diese werden in der Regel vom Arbeitgeber übernommen, nichts desto trotz besteht in den meisten Ländern mittlerweile eine Steuererklärungspflicht. Dies bedeutet im Einsatzland muss eine Steuererklärung eingereicht werden.

Wir können Ihnen dabei helfen die Steuererklärungen im Ausland durch unsere Partner von unserem CONVINUS Global Network erstellen zu lassen und durch uns die Koordination abzuwickeln, so dass Sie jederzeit auch die Übersicht behalten. Wir kümmern uns auch darum, dass die möglichen zusätzlichen Steuerbelastungen entsprechend in der Payroll richtig abgewickelt wird.

Wir helfen Ihnen dies in den Griff zu bekommen.

Die Schwerpunkte unseres Beratungsspektrums:

  • Erstellen von Schweizer Steuererklärungen
  • Beantragung der Rückerstattung von zu viel bezahlen Quellensteuer
  • Richtige Abrechnung von ausländischem Erwerbseinkommen für die Quellensteuer
  • Einholen von Steuerrulings
  • Rückerstattung von ausländischer Verrechnungssteuer

BEST PRACTICES - Eine kleine Auswahl an Fällen unserer täglichen Praxis:

  • Mittelständisches Unternehmen lässt alle Schweizer Steuererklärungen des Managements von uns betreuen