Steuerberatung

"Internationale Steuern sind der schwierigste und komplexeste Aspekt im Bereich Global Mobility. Es gilt hierbei, die Steuersysteme der Einsatzländer zu kennen und für die Auslandseinsätze der Mitarbeiter möglichst kosteneffizient zu nutzen"

Zudem sind Steuern von der Erstellung der ersten Brutto-Netto-Berechnungen zur Definition des Auslandsgehaltes bis zur Erstellung der letzten Steuererklärung (oftmals bis zu 2 Jahre nach der Rückkehr des Mitarbeiters aus dem Ausland) ein wegweisendes Thema für die professionelle Abwicklung eines Auslandseinsatzes.

CONVINUS hat die Expertise entwickelt, Sie in allen steuerlichen Belangen rund um Entsendungen, internationale Mitarbeitereinsätze und Global Mobility Themen umfassend beraten und begleiten zu können. Dabei werden wir von unserem kompetenten weltweiten CONVINUS GLOBAL NETWORK (CGN) unterstützt.

Zögern Sie nicht, uns noch heute bezüglich Ihrer Fragestellungen rund um die Einkommenssteuern bei internationalen Mitarbeitereinsätzen zu kontaktieren. Wir helfen gerne weiter.


Tax Equalization
Eine Tax Equalization ist im Grunde nichts anderes als eine Steuerausgleichsberechnung, die es ermöglicht, dass der Mitarbeiter während der Entsendung nicht mehr, aber auch nicht weniger Nettoeinkommen erhält, als es ohne Auslandsaufenthalt der Fall gewesen wäre.

Die Mehrsteuerbelastung wird bei einer Tax Equalization vom Unternehmen getragen. Bei einer geringeren Steuerbelastung während des Auslandsaufenthaltes fällt der Steuervorteil im Gegenzug an das Unternehmen.

Unternehmen nutzen Tax Equalization, um die Auslandsaufenthalte für alle Mitarbeiter gleichermassen fair und transparent zu gestalten. Im Gegensatz zur Tax Protection, bei der nur die Mehrbelastung vom Unternehmen getragen wird und etwaige steuerliche Vorteile dem Mitarbeiter zufliessen, entstehen so seitens der Mitarbeiter aus steuerlicher Sicht keine attraktiveren (wie zum Beispiel Dubai oder Russland) oder unattraktiveren (wie zum Beispiel Deutschland oder Österreich) Entsendungsdestinationen.

CONVINUS erstellt für eine hohe Anzahl an Kunden aus den unterschiedlichsten Branchen regelmässig Tax Equalizations für die unterschiedlichsten Länderkombinationen. Ihre Tax-Equalization-Berechnungen und Steuerausgleichsthematiken sind bei uns in guten Händen.


Steueroptimierung
In den meisten Fällen ist es zwar unumgänglich Einkommenssteuern zu zahlen, aber dennoch gibt es zahlreiche Gestaltungsspielräume, um die Gesamtsteuerlast zu senken und auch als Unternehmen von Steuervorteilen für Expatriates und ausländische Mitarbeiter zu profitieren.

Dank unseres weltweiten CONVINUS GLOBAL NETWORK (CGN) können wir Sie kompetent und zielgerichtet zu weltweiten steuerlichen Optimierungsmöglichkeiten beraten. Zudem berücksichtigen wir bei Steueroptimierungen grundsätzlich die Wechselwirkungen mit den Sozialversicherungen und der Vertragsgestaltung, um so das gesamte Entsendungspaket zu optimieren und für Sie und Ihre Mitarbeiter die bestmöglichen Resultate im Gesamtkontext zu erzielen.

Bei einer frühzeitigen Berücksichtigung der steuerlichen Aspekte im Entsendungsprozess, können für Unternehmen und Mitarbeiter erhebliche Kosteneinsparungen ermöglicht werden. Lassen Sie sich diese Möglichkeit nicht entgehen. CONVINUS berät Sie pragmatisch und kompetent bezüglich der für Sie passenden Gesamtsteuerstrategie für Auslandseinsätze und Steueroptimierungen bei spezifischen Länderkombinationen.


Betriebsstätte
Betriebsstätten leiten sich aus dem Steuerrecht ab und entstehen zumeist ungewollt durch den längeren Aufenthalt von Mitarbeitern im Ausland. Die unbeabsichtigte Gründung einer Betriebsstätte hat zahlreiche administrative und steuerliche Folgen, die in den meisten Fällen vermieden sollen.

Unternehmen tendieren daher dazu, Betriebsstätten im Ausland zu vermeiden oder dort, wo eine Betriebsstätte nicht vermieden werden kann, gleich ausländische Zweigniederlassungen zu gründen.

CONVINUS unterstützt Sie pragmatisch und kompetent hinsichtlich der Betriebsstättenproblematik, um weitreichende Kostenfolgen für das Unternehmen zu vermeiden.

Kontaktieren Sie uns vor (oder während) des Auslandsaufenthaltes Ihrer Mitarbeiter, damit wir das jeweilige Betriebsstättenrisiko evaluieren und gegebenenfalls noch lenkend eingreifen können, um so aufwendige Verwaltungsarbeiten und kompliziertes ausländisches Reporting zu vermeiden. 

Die Schwerpunkte unseres Beratungsspektrums:

  • Bestimmung der Steuerpflicht bei Tätigkeiten in mehreren Staaten und Berechnung der Steuerlast sowie Empfehlung zu den Steueroptimierungsmöglichkeiten
  • Erläuterungen zur 183-Tage-Regelung und deren Ausnahmen
  • Vermeidung des Risikos des faktischen bzw. wirtschaftlichen Arbeitgebers
  • Abklärungen zu allen Einkommenssteuerthematiken in der Schweiz und im Ausland und Erstellen der Steuererklärungen
  • Abrechnung und Abführung von Quellensteuern
  • Erstellen von Tax Equalizations bei Auslandseinätzen von Mitarbeitern und Tax Reconciliations am Jahresende und/ oder bei Beendigung des Auslandseinsatzes
  • Optimierung der Einkommenssteuern und Nutzen von länderspezifischen Regelungen zur Expat-Besteuerung
  • Anpassen der Verträge und Gesamtvergütung hinsichtlich des optimalen steuerlichen Ergebnisses
  • Steuerverlagerung bei speziellen Personengruppen wie beispielsweise Grenzgängern und leitenden Angestellten
  • Fokus auf Compliance bei der Optimierung und Reduzierung der Einkommenssteuerbelastung für Mitarbeiter
  • Abklärungen von länderspezifischen Richtlinien zur Entstehung von Betriebsstätten und Beratung zur Vermeidung von Betriebsstätten

Strukturierung der Gesamtvergütung

Für einen Mitarbeiter, der nach China mit einem lokalen Vertrag transferiert wurde, sollte die Gesamtvergütung steuerlich beurteilt werden.
Wir haben mit unseren chinesischen Partnern die Gesamtvergütung in unterschiedliche Vergütungskomponenten aufgeteilt und so besondere Steuervorschriften von gewissen Gehaltsbestandteilen uns zum Nutzen gemacht.
Wir konnten somit einiges an der Steuerbelastung einsparen, wobei der Mitarbeiter keinen Nachteil erlitten hat.


BEST PRACTICES - Eine kleine Auswahl an Fällen unserer täglichen Praxis:

  • Nutzen von Steueroptimierungen bei deutschen Mitarbeitern in Zusammenhang mit Einsätzen in der Schweiz
  • Abführung der Quellensteuern für unechte deutsche Grenzgänger
  • Erstellen von Schweizer Steuererklärungen für US-Staatsbürger
  • Beantragung des steuerlich vorteilhaften Expatriate-Status in Belgien zusammen mit unseren lokalen Partnern
  • Optimierung der Auslandsvergütung unter Berücksichtigung von steuerfreien Zulagen in China
  • Vermeidung der Betriebsstätte bei Lobbyarbeit in Belgien durch Nutzen von Home-Offices
  • Gründung einer Zweigniederlassung in Frankreich zur Vermeidung einer unbeabsichtigten Betriebsstätte durch regelmässige Mitarbeitereinsätze vor Ort
  • Entziehen der Prokura für in Deutschland tätige Mitarbeiter, um das Risiko einer Betriebsstättengründung zur minimieren
  • Nutzen von Expat-Regelungen bei Auslandseinsätzen in Belgien, den Niederlanden, Dänemark und vielen weiteren Staaten
  • Umstellung des Grenzgängerstatus eines deutschen Mitarbeiters von echten auf unechten Grenzgänger, um die steuerlichen Vorteile für leitende Angestellte Nutzen zu können
  • Überprüfen der Vertragsgestaltung, um von steuerlichen Vorteilen für Expatriates in der Schweiz profitieren zu können
  • Erstellen von jährlichen Tax Equalizations und Tax Reconciliations für einen lokal in Singapur angestellten CEO mit einer Nettolohnvereinbarung
  • Implementierung von Tax-Equalization-Policys in Entsendungsrichtlinien